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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

  1. Es gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro und Elektronikindustrie Österreichs. Nachfolgende Punkte sind als vorrangige Ergänzung bzw. Änderung zu den Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs zu verstehen.
  1. Alle von E.K.O. - GesmbH gelieferten Güter beinhalten eine Gewährleistung im Falle von Herstellungsfehlern, Materialdefekten für eine Periode von 6. Monaten, nachdem die Güter unser Haus verlassen haben, außer im Angebot anders geregelt. Die Gewährleistung ist limitiert auf allfälligen Ersatz oder Reparatur unserer Geräte. Die Geräte müssen kostenfrei in unsere Werkstatt gelangen. Reparaturen aus dem Titel der Gewährleistung verlängern die Gewährleistung nicht.
  1. Jegliche Art von nicht bewilligten Reparaturen oder Änderungen an unseren Geräten haben eine sofortige Auflösung der Gewährleistung zur Folge. Unsere Geräte sind ausgelegt für eine Netzspannung von 230 V. Die Versorgung muss innerhalb der empfohlenen Richtlinien für dieses Netz sein. Defekte welche aus Nichteinhaltung dieser Richtlinien erfolgen fallen nicht unter diese Gewährleistung.
  1. Die Umgebungstemperatur in welcher unsere Geräte betrieben werden, darf +40° C nicht überschreiten. Die Installation hat durch ausgewiesene Fachleute zu erfolgen. Die Montage der Geräte muss so erfolgen, dass eine natürliche Ventilation möglich ist. Es kann möglich sein, dass bei der Installation ein Ventilator eingebaut werden muss, damit die Kühlung sichergestellt ist. Schäden welche durch eine zu hohe Umgebungstemperatur entstehen, setzen die Gewährleistung außer Kraft.
  1. Bei Differenzen über Gewährleistungsbedingungen ist die Entscheidung des technischen Leiters der E.K.O. - GesmbH maßgebend.
  1. Ein Anspruch auf Wertminderung besteht nicht, es sei denn, dass der Schaden von uns nicht behoben werden kann.
  1. Sollte es erforderlich sein Reparaturen beim Kunden selbst durchzuführen, wird die An- und Rückreise in Rechnung gestellt.
  1. Für Schadenersatz wird nur gehaftet in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.
  1. Schäden infolge höherer Gewalt oder Einwirkung Dritter ( Blitz, Überspannungen, Vandalismus, Feuchtigkeit, Mausbiss, udgl. ) sind aus der Gewährleistung ausgenommen.
  1. Es gilt das österreichische Recht. Forderungen sind zahl- und klagbar in Salzburg. Gerichtsstand Salzburg.
  1. Die Anweisungen der Inbetriebnahmeanleitung sind zu befolgen